ABG´s Ausserferner Frauenmesse

1. Veranstalter

Bettina Friedl

Urisee 2, 6600 Reutte

2.Kosten

Die Standgebühr beträgt € 95,00 pro Stand und ist bei Bestätigung vom Veranstalter innerhalb von 7 Tagen auf das angeführte Konto zu überweisen.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Ausstellers und die schriftliche Bestätigung durch den Veranstalter zustande. Die Anmeldungen sind bei Bestätigung vom Veranstalert verbindlich!

3. Zulassung

Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung der Aussteller und behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Standzuweisung

Die Zuweisung der Standplätze erfolgt durch den Veranstalter. Wünsche der Aussteller werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind jedoch nicht verbindlich.

5. Zahlungsbedingungen

Die Standmiete ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 7  Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme zu verweigern.

6. Rücktritt und Stornierung

Die Standgebühr wird bei Stornierung nicht rückerstattet.

7. Auf- und Abbau

  • Auf- und Abbauzeiten werden rechtzeitig bekanntgegeben.

  • Der Abbau vor dem offiziellen Ende der Messe ist nicht gestattet.

8. Standgestaltung

Der Aussteller ist für die Gestaltung und Ausstattung seines Standes verantwortlich. Bitte hier um ausreichende Sicherheit für alle BesucherInnen sorgen!

9. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Diebstähle!

10. Versicherung

Die Ausstellerinnen können eine private oder berufliche  Haftpflichtversicherung für die Dauer der Messe abschließen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.

11. Werbung

Werbung ist nur innerhalb des eigenen Standes zulässig, sofern sie den Messebetrieb nicht stört. Lautsprecher- oder Videoeinsätze bedürfen der Genehmigung.

12. Bildaufnahmen

Die Ausstellerinnen erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter während der Messe Bildaufnahmen des Messegeschehens, einschließlich seines Messestandes sowie der dort ausgestellten Produkte und anwesenden Personenanfertigen darf. Diese Aufnahmen dürfen vom Veranstalter zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt für die Berichterstattung, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit – insbesondere in Printmedien, Online-Medien (einschließlich sozialer Netzwerke) und für zukünftige Veranstaltungsbewerbungen – verwendet, vervielfältigt und veröffentlicht werden.